Rettungsdienste

Rettungshubschrauber - Fahrzeug Rettungsdienst Einsatzbereitschaft herstellen - Foto © Wolfgang PehlemannFoto © Wolfgang Pehlemann

Ein Rettungshubschrauber und ein Rettungswagen

Die Rettungsdienste wie Unfallrettung und Krankentransporte, Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehr, Notärzte, das Technische Hilfswerk, sie stehen de jure nicht unter dem gleichen Stern (Bund, Land, Städte, Kreise vs privat-rechtlicher Trägerschaft) und hängen am Finanznot-Tropf, dessen Ergiebigkeit unkalkulierbar eher nur tröpfelt, denn sprudelt.
Da es schon finanziell nicht immer zum Besten bestellt ist, kommen sicherheitsrelevantes Erschwernisse für die Rettungsspezialisten neu hinzu: sie werden angegriffen, körperlich und mit Gegenständen - eine Absurdität ohne gleichen. Die Vermutung steht an, dass sich Unmut auf den Staat gegenüber den Rettungskräften und inzwischen auch gegenüber Krankenhauspersonal entlädt.

Und solchen Tätern wird gerichtlich Milde entgegengebracht? Anwälte geben sich her für Anträge auf Freispruch? Ein Hieb, ein Schlag, ein Versuch ...sind schon drei zu viel - Plädoyer auf drei Monate...? Nein, Plädoyer auf Hilfe vermittels von drei Resozialisierungshelfern und zu urteilende Bewährung. Und für den verletzten Rettungshelfer bewährt sich gar keine angemessene Hilfe. Rechtsprechungsentwicklung aus finsterstem Absurdistan.
OiF, 2023/focussus








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